Kirchenaustritt
Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen. Hierzu weisen wir auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen. Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
- bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort
oder
- bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.
Falsche Gerichtsvollzieheranrufe und WhatsApp-Nachrichten
Es ist zu Telefonanrufen bei Bürgerinnen und Bürgern gekommen, in denen sich der Anrufer als Gerichtsvollzieher eines Amtsgerichts ausgab und zur sofortigen Zahlung eines bestimmten Betrags aufforderte. In einem anderen Fall wurde per WhastApp durch einen angeblichen Gerichtsmitarbeiter zur Zahlung aufgefordert.
Das Amtsgericht Geilenkirchen bittet die Bürgerinnen und Bürger, auf derartige Anrufe und Nachrichten nicht zu reagieren und die Polizei zu informieren.
Vollstreckungshandlungen und sonstige amtliche Mitteilungen des Amtsgerichts erfolgen immer auf schriftlichem Wege.