Zum Amtsgerichtsbezirk Geilenkirchen gehören die:
Das Amtsgericht Geilenkirchen liegt im Bezirk des Landgerichts Aachen .
Als Mittelbehörde ist das Oberlandesgericht Köln zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Geilenkirchen
Zum Amtsgerichtsbezirk Geilenkirchen gehören die:
Das Amtsgericht Geilenkirchen liegt im Bezirk des Landgerichts Aachen .
Als Mittelbehörde ist das Oberlandesgericht Köln zuständig.