Zum Amtsgerichtsbezirk Geilenkirchen gehören die:
Das Amtsgericht Geilenkirchen liegt im Bezirk des Landgerichts Aachen
.
Als Mittelbehörde ist das Oberlandesgericht Köln
zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Geilenkirchen
Zum Amtsgerichtsbezirk Geilenkirchen gehören die:
Das Amtsgericht Geilenkirchen liegt im Bezirk des Landgerichts Aachen
.
Als Mittelbehörde ist das Oberlandesgericht Köln
zuständig.