Für Zahlungen und Überweisungen an das Amtsgericht Geilenkirchen benutzen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks (bitte unbedingt Akten- oder Kassenzeichen angeben) folgende Bankverbindung:
Amtsgericht Geilenkirchen
IBAN: DE 47370100500011324508
BIC: PBNKDEFF
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Barzahlungen
Barzahlungen können bei der Zahlstelle im Gebäude, Erdgeschoss, Raum 105 in der Zeit von 8:30 - 12:00 Uhr erfolgen.
Zahlungen einer Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen
Bitte beachten Sie, dass Sie als Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren die zu erbringende Sicherheitsleistung nicht auf das oben genannte Konto der Zahlstelle Geilenkirchen überweisen. Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren überweisen Sie bitte ausschließlich auf das Konto der
BIC: WELADEDD
unter Angabe des Verwendungszwecks: Sicherheitsleistung zum Verfahren AG Geilenkirchen (Geschäftszeichen: 7 K...)