Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen gewährleisten zu können, bitten wir Sie, sich an die Öffnungs- und Sprechzeiten zu halten.
Die Bediensteten des Amtsgerichts Geilenkirchen haben Gleitzeit. Falls Sie mit einer bestimmten Person sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin.
Sprechzeiten für Publikum
montags - freitags 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich dienstags 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kassenzeiten der Gerichtszahlstelle
montags - freitags 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten für besondere Personen
montags - donnerstags 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
freitags 08:00 Uhr - 14:30 Uhr
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts ist unabhängig von den Sprech- und Öffnungszeiten gewährleistet.
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen im Eingangsbereich des Amtsgerichts Personenkontrollen durchgeführt werden. Da Waffen und andere gefährliche Gegenstände im Gebäude verboten sind, bitten wir - zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Kontrolle - auf das Mitführen solcher Dinge zu verzichten.