Kirchenaustritt

Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen. Hierzu weisen wir auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen. Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder

  • bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort

      oder

  • bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.


Falsche Gerichtsvollzieheranrufe

Es ist zu Telefonanrufen bei Bürgerinnen und Bürgern gekommen, in denen sich der Anrufer als Gerichtsvollzieher eines Amtsgerichts ausgab und zur sofortigen Zahlung eines bestimmten Betrags aufforderte.

Wenn die Zahlung nicht erfolge, sollte ein Termin im Büro des Gerichtsvollziehers stattfinden.

Das Amtsgericht Geilenkirchen bittet die Bürgerinnen und Bürger, auf diese Anrufe nicht zu reagieren und die Polizei zu informieren.

Vollstreckungshandlungen und sonstige amtliche Mitteilungen des Amtsgerichts erfolgen immer auf schriftlichem Wege.