Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Gerichtsgebäude gehört auch eine Personenkontrolle am Eingang.

Es muss daher gegebenenfalls mit Wartezeiten gerechnet werden.

Sie können selbst dabei mithelfen, die Wartezeit zu verkürzen, indem Sie die nachfolgend aufgeführten Gegenstände, die Sie nicht in das Gerichtsgebäude mitnehmen dürfen, nicht mit sich führen:
Waffen jeder Art (Schuss-, Schlag- und Stichwaffen - auch Taschenmesser -, sonstige gefährliche Gegenstände) und Foto-, Film- und Tonbandgeräte.

Vor allem zu den Stoßzeiten von 08:30 - 09:30 Uhr sowie 11:30 - 12:30 Uhr können die Wartezeiten bis zu 15 Minuten betragen. Rechnen Sie diese mögliche Wartezeit bitte unbedingt ein, damit Sie pünktlich zum Termin erscheinen und damit mögliche Nachteile einer Verspätung vermeiden.


Das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet.

Das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden ist untersagt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.