Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen gewährleisten zu können, bitten wir Sie, sich an die Öffnungs- und Sprechzeiten zu halten.

Die Bediensteten des Amtsgerichts Geilenkirchen haben Gleitzeit. Falls Sie mit einer bestimmten Person sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin.

Sprechzeiten für Publikum

montags - freitags 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich dienstags 14:00 Uhr - 15:00 Uhr


Kassenzeiten der Gerichtszahlstelle

montags - freitags 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


Öffnungszeiten für besondere Personen
Nur für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Notarinnen, Notare und Publikum, dessen Rechtsanliegen eilig ist und keinerlei Aufschub duldet. Für das allgemeine Publikum gelten die oben aufgeführten Sprechzeiten.

montags - donnerstags 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
freitags 08:00 Uhr - 14:30 Uhr


Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts ist unabhängig von den Sprech- und Öffnungszeiten gewährleistet.

 

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen im Eingangsbereich des Amtsgerichts Personenkontrollen durchgeführt werden. Da Waffen und andere gefährliche Gegenstände im Gebäude verboten sind, bitten wir - zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Kontrolle - auf das Mitführen solcher Dinge zu verzichten.