Für Zahlungen und Überweisungen an das Amtsgericht Geilenkirchen benutzen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks (bitte unbedingt Akten- oder Kassenzeichen angeben) folgende Bankverbindung:

Amtsgericht Geilenkirchen
Postbank Köln
IBAN: DE47370100500011324508
BIC: PBNKDEFF
 

Barzahlungen

Barzahlungen können bei der Zahlstelle im Gebäude, Erdgeschoss, Raum 105 in der Zeit von 8:30 - 12:00 Uhr erfolgen.

Zahlungen einer Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen

Bitte beachten Sie, dass Sie als Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren die zu erbringende Sicherheitsleistung nicht auf das oben genannte Konto der Zahlstelle Geilenkirchen überweisen. Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren überweisen Sie bitte ausschließlich auf das Konto der
Justizkasse Nordrhein-Westfalen
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN: DE08300500000001474816
BIC: WELADEDD

unter Angabe des Verwendungszwecks: Sicherheitsleistung zum Verfahren AG Geilenkirchen (Geschäftszeichen: 7 K...)